Die Turngemeinschaft Höchstädt bietet der ganzen
Familie ein breitgefächertes Programm an Sport- und Kulturmöglichkeiten.
Besonders stolz sind wir auf unsere Nachwuchsarbeit, in der
Kinder und Jugendliche in unterschiedlichsten Bereichen Sozialverhalten
und Spaß am Spiel erlernen können, sich zudem aber
auch einzeln oder in der Gruppe in Wettkämpfen messen.
Die Fortführung dieser Nachwuchsarbeit liegt uns besonders
am Herzen und wir freuen uns, dass wir dieses breite Angebot
dank unserer vielen ehrenamtlichen Helfer und Übungsleiter
noch immer weitestgehend kostenlos anbieten können.
Natürlich würden wir uns freuen, wenn Sie unsere
Arbeit mit einer Mitgliedschaft in der TG Höchstädt
unterstützen würden. Unsere Mitgliedsbeiträge
sind moderat und Sie wissen, dass Ihr Beitrag verantwortungsvoll
eingesetzt wird:
Unsere Beitragsordnung, gültig
ab 01.01.2025:
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Jahresbeitrag
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| Kinder (bis 13 Jahre) |
15,- Euro
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| Jugendliche (14 bis 17 Jahre) |
25,- Euro
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| Erwachsene (ab 18 Jahre) |
38,- Euro
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| Ehepaar/Lebenspartner |
65,- Euro
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| Familientarif*
Summe der |
Einzelbeiträge /. 25%
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Die neue Beitragsordnung gestaltet sich wie folgt:
*Der Familientarif gilt für mindestens einen Elternteil
und Kinder/Jugendliche bis 17 Jahre, ab 3 Personen, die in einem
gemeinsamen Haushalt leben.
Sollten wir Ihr Interesse
geweckt haben, können Sie sich hier die Beitrittserklärung
zur Turngemeinschaft Höchstädt im pdf-Format
downloaden:
Die Datenschutzerklärug können Sie sich hier ebenfalls im
pdf-Format downloaden:
Drucken Sie das Formular anschließend aus und schicken
Sie die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung
an folgende Adresse:
TG Höchstädt 1911 e. V. c/o Fabio Fraas Am
Wiesengrund 21 95186 Höchstädt |
Hinweise zum Beitragsverzeichnis:
- bei Eintritt
in den Verein ist für das Eintrittsjahr der gesamte Jahresbeitrag
zu entrichten
- die Einstufung in die nächsthöhere Beitragsgruppe
wegen Altersüberschreitung bei Kindern
bzw. Jugendlichen
erfolgt mit Beginn des folgenden Vereinsjahres
- Beitragsbefreiung
für Ehrenmitglieder ab dem Folgejahr nach der Ernennung
- die Kündigung der Mitgliedschaft ist 4 Wochen zum Jahresende
möglich
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